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Scheidung Und Wiederheirat
Falsche Lehren über Scheidung und Wiederheirat stürzen Menschen in unermessliches Leid. Immer wieder rufen mich Menschen an, deren Leben durch unbiblische Beratung in dieser existenziellen Frage verpfuscht wurde. Leider werden auch von manchen evangelikalen Lehrern und Gemeinden Bibelstellen aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch in unguter Weise verabsolutiert. Was aber sagt die Bibel wirklich? In diesem Buch werden ALLE Bibeltexte zum Thema SCHEIDUNG UND WIEDERHEIRAT betrachtet, so dass jeder die biblische Aussage verstehen und danach handeln kann: https://www.amazon.de/gp/product/B07ZP1J2KS/ref=dbs_a_def_rwt_hsch_vapi_taft_p4_i3
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Leseprobe:
  1. Korinther 7,12-16: „Den anderen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat und es gefällt ihr, bei ihm zu wohnen, dann soll er sich nicht von ihr scheiden. Und wenn eine Frau einen ungläubigen Mann hat und es gefällt ihm, bei ihr zu wohnen, dann soll sie sich nicht von ihm scheiden. Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch die Frau, und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den gläubigen Mann. Sonst wären eure Kinder unrein; nun aber sind sie heilig. Wenn aber der Ungläubige sich scheiden will, dann lass ihn sich scheiden. Der Bruder oder die Schwester ist nicht gebunden in solchen Fällen. Zum Frieden hat euch Gott berufen. Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann retten wirst? Oder du, Mann, was weißt du, ob du die Frau retten wirst?”
Gab es im Alten Bund bei Mischehen in bestimmten Fällen eine Scheidungspflicht (siehe oben zu Esra 10,10-12), so ist diese im Neuen Bund insofern aufgehoben, als der ungläubige Ehepartner und die gemeinsamen Kinder durch den Gläubigen aufgrund des Sühneopfers Jesu Christi „geheiligt” sind. Gott anerkennt diese Ehe als vollwertige Ehe.
Geblieben ist allerdings das Frei-Sein (wörtlich: „das Nicht-Sklavisch-Gebundensein”) des Gläubigen im Blick auf den Ungläubigen, falls der Ungläubige seinerseits sich scheiden lassen möchte. Im Unterschied zum Ehebruch gibt also der Unglaube des einen Ehepartners dem anderen nicht das Recht, selbst die Scheidung zu betreiben. Vielmehr soll er versuchen, den Ungläubigen durch sein Leben für Jesus zu gewinnen. Wenn sich aber der Ungläubige nicht retten lassen will, sondern die Scheidung begehrt oder betreibt, dann ist der Gläubige nicht sklavisch an die Ehe gebunden, sondern frei.
In diesem Fall ist die Ehe genauso aufgelöst wie bei Ehe- und Treuebruch: Der Gläubige ist mit dem Ungläubigen nicht mehr unter dasselbe Joch gebunden, er ist nicht wie ein Leibeigener an ihn „versklavt“ (vgl. 1. Korinther 7,23; 2. Korinther 6,14-18). Das „Nicht-Gebundensein” schließt demzufolge genauso wie bei Ehebruch die Freiheit zur Wiederheirat ein (vgl. Matthäus 19,9). Im Blick auf „Mischehen“ wird – im Gegensatz zur Ehe zwischen zwei gläubigen Christen (1. Korinther 7,10f.) – nirgends in der Bibel gesagt, dass der Gläubige nach der Entlassung durch den Ungläubigen unverheiratet bleiben müsse.
Der „Unglaube“ in 1. Korinther 7,12-16 kann sich auf drei Situationen beziehen:
  • auf eine Ehe von ursprünglich zwei Nichtchristen, von denen einer später zum Glauben kommt und der andere nicht;
  • auf eine Ehe eines Christen mit einem Nichtchristen;
  • auf eine Ehe von ursprünglich zwei Christen (zumindest äußerlich schien es so), von denen einer später vom Glauben abfällt und sich durch sein Verhalten (z.B. Ehebruch, Betrug, Unversöhnlichkeit, Verachtung Gottes und seines Wortes) als Ungläubiger entpuppt.
  1. Korinther 7,27-28: „Bist du an eine Ehefrau gebunden, dann suche nicht, dich von ihr zu lösen. Bist du los (griech: lelysai; wörtlich: bist du gelöst) von einer Ehefrau, dann suche keine Frau. Wenn du aber doch heiratest, sündigst du nicht.”
Diese Stelle hat unterschiedliche Deutungen erfahren. Eindeutig ist: Wer an eine Ehefrau gebunden (also verheiratet) ist, soll keine Trennung oder Scheidung suchen. Was aber bedeutet „lelysai”: „los” im Sinne von „ledig” – oder „gelöst” im Sinne einer wie auch immer aufgelösten Beziehung (z.B. durch Tod, Trennung, Scheidung)? Beide Erklärungen sind möglich. Im letzteren Fall würde die Stelle besagen: Bist du geschieden, dann suche keine Frau. Falls du aber doch als Geschiedener heiratest, sündigst du nicht. Voraussetzung ist freilich, dass ein rechtmäßiger Scheidungsgrund (Ehebruch oder Trennungswunsch des ungläubigen Partners) vorliegt, was sich vom gesamtbiblischen Zusammenhang her ergibt.