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Initiative Bekennende Gemeinde
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Weil du mein Wort bewahrt hast, will auch ich dich bewahren vor der Stunde der Versuchung (Offb 3,10)
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Sektenwarnung vor dem Kanal „Christenheit“ und seiner Zölibatsirrlehre
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Rundschreiben an die christlichen Gemeinden und die Christen
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aus aktuellem Anlass veröffentlicht unsere Gemeinde eine Warnung vor einer Sekte, die über das Internet tätig ist und die Christen in schwerwiegender Weise zu verführen sucht. Diese Sekte betreibt einen Kanal auf YouTube und über Telegram mit dem Namen „Christenheit“ (siehe Fußnote[1]) und hat in den letzten Wochen durch ihren selbsternannten Lehrer „Stephanus“ auf Grundlage einer Zölibatsirrlehre Christen zur Scheidung ihrer rechtmäßigen Ehe aufgerufen.
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In diesem Zusammenhang wurde der Bibellehrer Dr. Lothar Gassmann in besonderer Weise öffentlich an den Pranger gestellt und verleumdet. Durch die Bekanntheit der angeklagten Person Gassmann haben sich diese Videos von Stephanus im Internet viral mehr als zehntausend Mal auch unter Christen verbreitet. Deshalb ist an dieser Stelle eine öffentliche Warnung notwendig geworden.
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Denn gerade die Bibel warnt die Christen durch den Apostel Petrus, dass in den neutestamentlichen Gemeinden falsche Lehrer auftreten werden, die heimlich Sekten einführen: „Es gab aber auch falsche Propheten unter dem Volk, wie auch unter euch falsche Lehrer sein werden, die heimlich verderbliche Sekten einführen…“ (1.Petr 2,1; Schl2000).
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Eines von mehreren Kennzeichen dieser Sekten ist es, dass sie versuchen unter den Christen Zölibate (lat. für Eheverbote) einzuführen, die keine Grundlage in der Bibel haben. Darauf weist Paulus in der Schrift hin: „Der Geist aber sagt ausdrücklich, dass in späteren Zeiten etliche vom Glauben abfallen und sich irreführenden Geistern und Lehren der Dämonen zuwenden werden ... Sie verbieten zu heiraten und Speisen zu genießen, die doch Gott geschaffen hat“ (1.Tim 4,1-3; Schl2000).
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Diese Sektenwarnung der Bibel muss auch heute wieder ausgesprochen werden im Hinblick auf den Kanal „Christenheit“. Dieser Kanal verbreitet durch ihren Lehrer Stephanus seit mehreren Wochen die Irrlehre, dass Christen, die nach einer rechtmäßigen Scheidung und Wiederheirat in einer Zweit-Ehe leben, sich scheiden lassen sollen und stellen für Geschiedene ein generelles Zölibat auf. Diese Irrlehre wurde von mir mit Unterstützung meiner Gemeinde in einem ausführlichen Artikel von der Bibel her bereits widerlegt und Stephanus vorgelegt[2].
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Kurz zusammengefasst, wie eine solche Irrlehre durch einen Missbrauch der Bibel überhaupt entstehen konnte. Man beruft sich dabei u.a. auf Bibelstellen wie Römer 7,2, wo es heißt, dass eine Ehefrau an ihren Mann gebunden ist, solange er lebt. Daraus schließt man kategorisch, dass eine Scheidung und Wiederheirat über einen Scheidebrief ungültig wäre. Wenn ein Christ wieder geheiratet hat, müsse diese Zweit-Ehe zwingend geschieden werden. Wird diese Ehe nicht wieder aufgelöst, würden die betreffenden Personen angeblich in einem dauerhaften Ehebruch leben und wären dementsprechend auch aus den Gemeinden und final aus dem Reich Gottes auszuschließen. Was ist dazu von der Bibel her zu sagen?
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Das ist eine missbräuchliche Anwendung der Bibel. Warum? Bei einer schriftgemäßen Bibelauslegung müssen zunächst erst einmal die klassischen und klaren Bibelstellen zu dem Scheidebrief herangezogen werden. Und hier sehen wir in der Bibel, dass in 5. Mose 24,1-4 nach dem Sündenfall ein rechtmäßiger Scheidebrief eingeführt wurde. Dieser war notwendig geworden, da in dieser Zeit unter den Völkern in zunehmender Weise sündhaft mit der Ehe umgegangen wurde und unregulierte Scheidungen viele weitere Sünden nach sich zogen.
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Wir sehen in der Bibel auch, dass durch ein solches sündiges Verhalten zuvor Städte wie Sodom und Gomorra im Gericht Gottes untergegangen sind und die Welt durch eine Sintflut gerichtet wurde. Um in den Fällen von Ehebruch die Sünde einzudämmen und Menschen wieder in ein geordnetes Eheleben zurückzuführen, wurde von Gott im Rahmen des mosaischen Gesetzes der Scheidebrief eingeführt, der es unter bestimmten Umständen zulässt, eine Scheidung durchzuführen. Der Scheidebrief war ein Dokument, um auch eine Wiederheirat zu ermöglichen.
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Jesus bestätigt diesen Scheidebrief dann im Neuen Testament, dass er als ein Gebot Gottes zu betrachten ist („Mose hat euch dieses Gebot geschrieben“, Mk 10,5) und dass er z.B. im Fall von Ehebruch zur Anwendung kommt („Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn wegen Ehebruchs, und heiratet eine andere, der bricht die Ehe“; Mt 19,9).
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Wir sehen an den Worten des Herrn Jesus selbst, dass Ehebruch eine Ausnahme ist, bei der man sich scheiden lassen und wieder heiraten kann. In der Kirchengeschichte sehen wir dann im weiteren Verlauf bis heute, dass es in solchen Fällen üblich war, in einem ordentlichen Verfahren Scheidungen mit einem Scheidebrief durchzuführen. Mit diesen biblischen und kirchengeschichtlichen Tatsachen ist deshalb auch Lothar Gassmann von dem Vorwurf des Ehebruchs entlastet, da er mit einer rechtmäßigen Anwendung des Scheidebriefs seine Zweit-Ehe eingegangen ist. Es würde auch dem ganzen Geist der Bibel widersprechen, eine langjährige Ehe, in der auch Kinder hervorgegangen sind, wieder zu scheiden.
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Bei der Zölibatsirrlehre für Geschiedene werden nun auf dem Kanal „Christenheit“ die klassischen Bibelstellen über den Scheidebrief einfach übergangen, als würden sie nicht in der Bibel stehen und andere Stellen wie im Römerbrief, die gar nicht über das Thema Scheidung reden, werden aus dem Zusammenhang gerissen und umgedeutet.
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Wenn es in Römer 7,2 heißt, dass man an die Ehe gebunden ist, solange der Ehepartner lebt, wird damit einfach nur die Schöpfungsordnung Gottes aufgezeigt, dass Gott die Ehe auf die ganze Lebenszeit ausgerichtet hat. Doch das war vor dem Sündenfall und ist nach dem Sündenfall nicht mehr kategorisch anzuwenden. Es ist nämlich nach dem Fall eine Tatsache, dass durch die Sünde von den Menschen vielfach das 7. Gebot übertreten wird und Ehen gebrochen werden. Für solche Fälle hat Gott den Scheidebrief in seinem Gesetz als ausdrückliches Gebot eingerichtet, damit die Sünde im Fall von einem Ehebruch in Schranken gehalten wird und sich nicht noch weiter ausbreitet kann und die Heilung eines Menschen ermöglicht wird, wieder in ein biblisches Eheleben zurückkehren zu können.
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Wenn nun jemand mit einem Scheidebrief rechtmäßig geschieden wurde und anschließend über einen Ehebund eine rechtmäßige Zweit-Ehe eingegangen ist, dann ist diese genauso gültig wie eine Erst-Ehe. Wenn nun ein Stephanus Christen auffordert und das auch noch in öffentlichen Predigten, ihre Zweit-Ehe scheiden zu lassen, dann ist das ein öffentlicher Aufruf zum Ehebruch und eine schwere Sünde, der widersprochen werden muss.
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Warum handelt es sich hierbei auch um Sektierertum? Weil die Gemeinde und ordentliche Verfahrensweisen der Bibel von Stephanus übergangen werden. Eine Einzelperson ist nicht berechtigt, ohne Einbeziehung der Gemeinde alleine und eigenmächtig den Ehebruch eines anderen Christen in der Öffentlichkeit zu verkünden. Hier muss obligatorisch das Gemeindezuchtverfahren nach Matthäus 18 eingehalten werden. Ehebruch ist nämlich eine Sünde, die in der Konsequenz zum Ausschluss aus der Gemeinde führt, wenn darüber keine Umkehr geschieht. Und hier muss der Ehebruch in einem ordentlichen Verfahren in der Gemeinde erst einmal festgestellt und durch Zeugen nachgewiesen werden und die Person muss von der Gemeinde zur Umkehr aufgerufen werden. Sollte keine Umkehr geschehen, dann fasst die Gemeinde einen Beschluss darüber, und erst dann darf der Ehebruch öffentlich verkündet werden. Die öffentliche Verkündigung des Ehebruchs geschieht durch den Beschluss einer Gemeinde und nicht durch eine Einzelperson.
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Dieses biblische Verfahren ist zwingend einzuhalten, damit niemand leichtfertig zu Unrecht öffentlich als Ehebrecher bezeichnet wird. In einem Fall ohne Gemeindezuchtverfahren nach Matthäus 18 kann eine Person sehr schnell zu Unrecht verleumdet und ihr Ruf geschädigt werden. Genau das ist in dem Fall von Dr. Lothar Gassmann geschehen. Er wurde mehrfach von Stephanus öffentlich als „Ehebrecher“ bezeichnet, ohne dass hier ein ordnungsgemäßes Verfahren unter den Christen stattgefunden hat, wo Zeugen und Beweise aufgeführt werden. Das alles hat Stephanus übergangen und er hat alleine und eigenmächtig an der Gemeinde vorbei gehandelt und hat dabei mehrere Warnungen und Ermahnungen von geistlich reifen Christen übergangen.
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Und genau ein solches Verhalten ist das Kennzeichen von Sekten nach 1. Petrus 2,1. Falsche Lehrer führen heimlich Sekten ein. Sie agieren aus einem verborgenen Winkel heraus und übergehen die Gemeinde und ihre Prüfung der Dinge und ordentliche Verfahrensweisen in der Gemeinde.
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Stephanus wurde von unserer Gemeinde mehrmals dazu aufgefordert, hier nicht alleine zu handeln, sondern die christliche Gemeinde und andere geistliche Leiter mit einzubeziehen und die Sache gemeinsam zu überprüfen. Als größtmögliches Zugeständnis wurde ihm angeboten, die Sache mit zwei oder drei geistlichen Leitern zu prüfen, die er selbst benennen kann.
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Doch auch das wurde von ihm ausgeschlagen. Stephanus blieb dabei, alleine ohne Einbeziehung von geistlichen Leitern und der Gemeinde und ohne ein ordentliches Verfahren nach Matthäus 18 und ohne das Priestertum aller Gläubigen handeln zu können. Und damit ist der Sektenvorwurf nicht irgendein Rahmen, der ihm hier künstlich aufgedrückt wird, sondern einfach nur die Feststellung der erwiesenen Tatsachen: Wer sich eigenmächtig selbst zum Lehrer ernennt und meint ohne andere Christen alleine und ohne Zeugen und biblisch vorgegebene Prüfverfahren entscheiden zu können, wer ein Ehebrecher ist und wer nicht und was biblische Lehre ist und was nicht, der macht sich durch sein Verhalten selbst zum Sektierer. Er übergeht grundlegende Ordnungen der neutestamentlichen Gemeinde in der Bibel.
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Nach der Bibel prüft und entscheidet die Gemeinde über die Lehre und darüber, ob jemand wegen Sünde aus der Gemeinde auszuschließen ist. Es entscheidet aber niemals eine Einzelperson. Wenn wir hier Einzelpersonen alleine ohne die Gemeinde entscheiden lassen würden, dann würden wir uns schlimmsten Fehlurteilen und der Willkür aussetzen. So etwas führt in eine geistliche Tyrannei. Deshalb muss die Gemeinde Jesu jeglichem Eigenwillen von sog. Predigern im Internet und ihrer Willkür einen Riegel vorschieben und sie zurückweisen.
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Mögen wir als christliche Gemeinde damit eine solche Situation verhindern, wie wir sie am Ende des Richterbuches lesen:
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„Zu der Zeit war kein König in Israel; jeder tat, was ihn recht dünkte“ (Richter 21,25).
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Gott ist ein Gott der Ordnung und er hat seiner Gemeinde mit dem Neuen Testament eine Hausordnung gegeben: das Priestertum aller Gläubigen und ordentliche Prüf- und Verfahrensweisen wie die Gemeindezucht nach Matthäus 18. Wird das nicht angewendet, dann erleben auch wir Sektierertum, wo jeder meint, das tun zu können, was ihm recht dünkt. Deshalb hat unsere Gemeinde sich entschieden, dem einen Riegel vorzuschieben und dem willkürlichen Handeln von Einzelpersonen zu wehren.
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Auch sind uns die schweren Nöte und Leiden von Christen bekannt, die hier verführt wurden und sich nun unter dem drückenden Joch eines Zölibats sehen, das die Bibel keinem auferlegt hat und durch eine missbräuchliche Auslegung der Bibel zustande gekommen ist.
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Um auch in besonderer Weise im Glauben noch unerfahrene Christen zu schützen, legen wir hiermit den christlichen Gemeinden und allen Christen diese Sektenwarnung gegen Stephanus und seinen Kanal „Christenheit“ vor mit der Bitte, die Dinge selbst zu überprüfen und jeglicher Willkür und christlichen Tyrannei, die daraus erwächst, entgegenzutreten und sich dieser Warnung anzuschließen.
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Medien von Dirk Noll im Internet:
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